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Jugendprüfung für Retriever JP/R

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Bei dieser Jugendprüfung für Retriever (JP/R) geht es darum, die natürlichen Anlagen des jungen Hundes festzustellen - im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund. Die JP/R dient ferner dem Erkennen des Erbwertes der Eltern, dessen Feststellung durch Prüfung möglichst vieler Nachkommen erleichtert wird. Der zu prüfende Retriever darf bei dieser Prüfung höchstens 24 Monate alt sein.

Unser unentbehrliche Helfer für die Arbeit nach dem Schuss - wie schon bei der Dummyprüfung berichtet - soll hier seine Arbeitsweise beim Apportieren von Wild (Haar- und Federnutzwild) unter Beweis stellen. Die Richter haben auf die Feststellung der Anlagen und Eigenschaften zu achten, die den sicheren Verlorenbringer befähigen und auszeichnen, nämlich eine sehr gute Nase, gepaart mit Finderwillen und Wesensfestigkeit. Das zeigt sich in der Ruhe, der Konzentration und im Durchhaltewillen bei der Arbeit

Der ideale Retriever ist aufmerksam und ruhig, ohne die Aufmerksamkeit seines Führers zu verlangen. Er soll gut “markieren”, d.h. sich die Fallstelle des ausgeworfenen Wildes über eine längere Zeit merken. Wird er zum Bringen losgeschickt, soll er ausdauernd nachsuchen, Initiative und einen guten Nasengebrauch zeigen. Er soll in jedem Gelände arbeiten und Wasser unverzüglich, ohne Ermunterung annehmen. Er arbeitet, um seinem Hundeführer zu gefallen (“will to please”) und ist in gutem Kontakt zu ihm, aber ohne abhängig von ihm zu sein. Wenn er Wild gefunden hat, soll er es schnell aufnehmen, fröhlich und rasch zutragen.

1. Freie Verlorensuche (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” =3 Arbeitspunkte)

Für die Suche ist ein Gelände mit gutem Bewuchs oder sonstiger lockerer Deckung zu wählen. Das Gelände soll so beschaffen sein, dass die Richter den Retriever bei der Arbeit gut beobachten können und der Hund nur unter Gebrauch der Nase zum Wild gelangen kann. Die Arbeitsflächen sollen eine Größe von ca. 50 x 50 m haben. Sie sollen für jeden Hund in Bezug auf Bewuchs und Schwierigkeit annähernd gleich sein. Die Abstände zwischen den einzelnen Arbeitsflächen sollen ca. 20 m betragen. Jedem Hund ist eine frische Arbeitsfläche zuzuweisen.
Vorbereitung der Arbeit:
Die Richter werfen nach eigenem Ermessen drei Stück Nutzwild (Haar- und Federwild) auf die Arbeitsfläche. Hierbei dürfen sie diese betreten. Das Wild soll nicht in einer Vertiefung oder verdeckt liegen. Der zu prüfende Retriever darf das Einwerfen nicht wahrnehmen. Der Retriever soll mit Nacken- oder Seitenwind angesetzt werden. Dem Hundeführer wird der Standpunkt, von dem aus er seinen Hund zur Verlorensuche schickt, vom Richter zugewiesen.
Beurteilung der Arbeit
Zu beurteilen ist, wie der Retriever arbeitet, um zum Stück zu gelangen. Der Hund soll dabei zügig und ausdauernd suchen. Insbesondere ist der Naseneinsatz unter Nutzung des Windes zu beurteilen. Der Retriever soll das Nutzwild finden. Er darf vom Führer unterstützt und ermuntert werden.  Die Richter können die Arbeit abbrechen, wenn sie sich ein ausreichendes Bild von der Anlage des Hundes gemacht haben. Diese Arbeit zeigt vorrangig den Finderwillen, den Jagdverstand und den Nasengebrauch des Retrievers sowie dessen Arbeitsfreude bei der Suche. Der Retriever muß mindestens ein Stück Wild finden. Findet er bei nur mäßiger Suche dieses Nutzwild, soll mit “genügend” beurteilt werden. Findet er in intensiver, freudiger Suche zwei Stück Wild, ist er mit "sehr gut" zu bewerten. Das Apportieren ist nach § 24 zu beurteilen.

2. Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” = 3 Arbeitspunkte)

Als Prüfungsgewässer ist ein See, Teich oder langsam fließendes Gewässer mit gutem Schilfbewuchs oder anderer Deckung zu wählen. Der Hund muss über eine freie Wasserfläche von mindestens 10 m schwimmend in den Schilfgürtel oder in die Deckung gelangen können. Die Entfernung soll höchstens 30 m betragen. Die Möglichkeit des Umlaufens des Gewässers durch den Hund soll stark eingeschränkt sein. Der Einstieg in das Gewässer soll einfach gewählt werden.
Beschreibung der Arbeit
Der zu prüfende Retriever sitzt frei bei Fuß neben seinem Führer am Ufer des Gewässers. Am gegenüberliegenden Ufer wird ein Schrotschuss in die Luft abgegeben und anschließend von derselben Stelle eine Ente in die Deckung geworfen. Diesen Wurf soll der Retriever sehen. Der Retriever darf unmittelbar nach dem Wurf von seinem Führer geschickt werden. Einspringen ist nicht negativ zu bewerten.
Beurteilung der Arbeit
Der Retriever soll ohne Zögern und auf einmaligen Befehl das Wasser annehmen. Er darf aufgemuntert und unterstützt werden. Ständige Kommandos, mehrfaches Ansetzen oder Steinwürfe mindern das Prädikat. Der Retriever soll in die Deckung schwimmen, die geworfene Ente suchen und finden. Zu beurteilen ist die Art, wie der Retriever das Wasser annimmt und im tiefen Schilfwasser schwimmend arbeitet. Hat der Retriever die Ente gefunden, muss er sie so anlanden, dass der Führer in den Besitz der Beute gelangen kann, ohne seinen Standort weiträumig zu verlassen. Retriever, welche die Ente in der Deckung nicht gefunden haben, können in diesem Fach höchstens ein “gut" erhalten, wenn sie die unten aufgeführte Zusatzaufgabe bestanden haben. Retriever, die das Gewässer umschlagen und ohne zu schwimmen an die Ente gelangen, erhalten eine Zusatzaufgabe, zum Nachweis der Wasserfreudigkeit.
Zusatzaufgabe: Der Retriever sitzt oder steht angeleint neben seinem Führer. Eine Ente wird weit ins Wasser geworfen. Diesen Wurf darf der Retriever sehen. Der Retriever wird nach Freigabe durch einen Richter zum Bringen geschickt (Beurteilung wie oben) Diese Ente muss er bringen oder zumindest anlanden. Das Bringen ist unter dem Fach “Bringen von Nutzwild” zu beurteilen.

3. Spurwille und Sicherheit auf der Schleppspur (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” = 3 Arbeitspunkte)

Diese Art der Schleppe soll das natürliche Fluchtverhalten eines Hasen simulieren, der sich unter Ausnutzung natürlicher Deckung und Bodenvertiefungen seinen Verfolgern zu entziehen vermag. Als brauchbares Gelände für die Schleppenarbeit sind Felder mit niedrigem Bewuchs und lichte, weit einsehbare Hochwälder zu wählen, die den Richtern den Überblick über die Arbeit des Hundes auf dem größten Teil der Schleppe ermöglichen. Natürliche Hindernisse sollen im Schleppenverlauf vorhanden sein.
Vorbereitung der Arbeit
Die Schleppe wird mit einem Stück Haarwild (Hase oder Kaninchen) von einem Richter auf bewachsenem, einsehbarem Gelände mit Nackenwind mindestens 200 m gelegt. Die Schleppspur muss mindestens 2 Haken enthalten - einer stumpf  und einer rechtwinklig - und soll über natürliche Hindernisse (Gräben, Wege und in den einsehbaren Wald) geführt werden. Die Schleppen sollen gleichwertig sein und müssen überall mindestens 80 m voneinander entfernt liegen. An das Ende ist das geschleppte, möglichst frisch geschossene Stück Haarwild abzulegen (nicht verdeckt oder in einer Bodenvertiefung) und von der Schleppleine zu befreien. Danach muss sich der Richter in der Verlängerung der Schleppe entfernen und so verbergen, dass er vom Retriever nicht gesehen werden kann. Er darf erst dann aus der Deckung treten, wenn die am Anschuss verbliebenen Richter ein Zeichen geben oder er selbst erkennen kann, dass das Prüfungsfach für den jeweiligen Hund abgeschlossen ist. Der zu prüfende Retriever darf das Legen der Schleppe nicht eräugen. Die Richter sind verpflichtet, dem Führer den markierten Anschuss und die Schlepprichtung zu zeigen.  Dabei darf das Gelände in unmittelbarer Nähe des Anschusses nicht betreten werden. Der Führer muß seinen Retriever aus einer Entfernung von mindestens  5m  den Anschuß suchen lassen. er darf nicht weiter folgen. Falls der Hund, ohne gefunden zu haben, zurückkehrt und nicht selbständig die Schleppspur wieder annimmt, darf der Führer ihn nur noch zweimal ansetzen. Die Richter dürfen die Arbeit beenden, wenn sie sich ein abschließendes Urteil bilden konnten oder eine zweite Schleppenarbeit vorgesehen ist. Hat der Retriever das ausgelegte Stück Wild nicht gefunden, wird ihm eine zweite Schleppe gezogen. Diese ist kürzer als die erste (ca. 80m) und hat nur einen stumpfen Winkel. Auf dieser Schleppe muß der Retriever finden, ansonsten ist das Fach mit "ungenügend" zu bewerten.
Beurteilung der Arbeit
Zur Urteilsfindung müssen mehr der Wille, der Vorwärtsdrang und der Nasengebrauch sowie die Schwierigkeit der Schleppspur, als die Länge der ausgearbeiteten Strecke herangezogen werden. Mehrmaliges Ansetzen beeinflusst nicht die Beurteilung der Schleppenarbeit, wenn der Retriever die Arbeit willig und freudig wieder aufnimmt. Das Bringen ist unter dem Fach “Bringen von Nutzwild” zu beurteilen.

4. Standruhe und Merken (Mindestbedingungen: Prädikat “genügend” = 3 Arbeitspunkte)

Zu wählen sind ausreichend große Felder oder Wiesen mit mindestens 20 cm hohem Bewuchs (Gras, Raps, Rübsen, Rüben usw.) Das ausgeworfene Nutzwild (Haarnutzwild oder Federwild) soll vom Bewuchs leicht verdeckt sein. Die Fächer Standruhe und Merken werden zusammen geprüft, aber einzeln beurteilt.
Beschreibung der Arbeit
Zwei Gespannen, die von den Richtern benannt wurden, wird ein Platz zugewiesen. Sie sollten nebeneinander in einer Entfernung von ca. 10 m stehen. Der arbeitende Retriever sitzt oder steht angeleint neben seinem Führer. Er darf abgeleint oder angeleint sein. Unter Abgabe eines Schrotschusses wird ein Stück Federwild ca. 40 m von den Hundeführern entfernt im hohen Bogen geworfen. Hierbei steht der Schütze neben dem Werfer. Diesen Wurf müssen die arbeitenden Hunde sehen können. Hunde und Führer merken sich die Fallstelle. Der Retriever soll während des Wartens aufmerksam und ruhig sein. Der auf Anweisung des Richters zum Apport geschickte Retriever soll auf dem kürzesten Weg zur Fallstelle laufen. Der zweite Hund wartet, bis die Arbeit des ersten beendet ist. Hat ein Retriever apportiert, wird die Arbeit für den zweiten Hund wiederholt. Die Fallstellen sollen sich in wechselndem Gelände deutlich unterscheiden. Die nicht arbeitenden Hunde warten in ca. 50 m Entfernung. Die Arbeiten sind zu beenden, wenn alle Hunde geprüft sind und die Richter sich ein Urteil über die Anlagen der Retriever gebildet haben.
Beurteilung der Arbeit
Standruhe der nicht arbeitenden Retriever a) prädikatsmindernd sind Winseln und Zerren an der Leine sowie häufiges Einwirken durch den Führer. b) Retriever, die mehrfach in die Leine springen und dabei Winseln oder Hals geben, können die Prüfung nicht bestehen.
Merken a) Aufmunterungen durch den Führer beim Suchen des ausgeworfenen Stückes Nutzwild und Apportkommandos sind erlaubt. b) Ständige Befehle und “Einweisen” sind prädikatsmindernd. c) Wiederholtes Arbeiten in freier Verlorensuche - obwohl der Hund das Fallen des Stückes Nutzwild eräugt hat - ist prädikatsmindernd. d) Das Bringen ist unter dem Fach “Bringen von Nutzwild” zu beurteilen.

5. Feststellung der Schussfestigkeit (Ausschlussgrund: Stark schussempfindliche, schuss- und handscheue Retriever können die Prüfung nicht bestehen.

Bei einem Reviergang sind zur Überprüfung der Schussfestigkeit an Land in einer Entfernung von mindestens 30 m bis 50 m vom arbeitenden Retriever zwei Schrotschüsse von einem Richter oder dem Hundeführer abzugeben. Der Zeitabstand zwischen den Schüssen beträgt mindestens 20 Sekunden. Lässt sich das Verhalten des Retrievers auf den Schuss hin nicht sicher beurteilen, so darf die Probe frühestens nach 30 Minuten wiederholt werden. Schussempfindlichkeit ist das Erschrecken vor dem Knall des Schusses. Stark schussempfindliche, schuss- und handscheue Retriever können die Prüfung nicht bestehen.

6. Nasengebrauch (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” =3 Arbeitspunkte)

Der Nasengebrauch ist in allen Fächern, besonders in der freien Verlorensuche und der Wasserarbeit zu beurteilen. Die feine Nase zeigt sich im raschen Finden des ausgelegten Wildes, im frühzeitigen Wahrnehmen und Anzeigen von Witterung, auf der Schleppspur in der Reaktion beim Verlieren, Kreuzen und Wiederfinden derselben.

7. Zutragen (Apportieren) (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” = 3 Arbeitspunkte)

Die Apportierfreude ist bei den Retrievern besonders ausgeprägt. Das Bringen ist die erworbene Fähigkeit, das Wild korrekt aufzunehmen. Das Bringen wird nicht beurteilt. Ein Retriever muß gefundenes Wild zutragen. Er muß bei der Verlorensuche mindestens ein Stück apportieren. Er muß mindestens die halbe Strecke beim zutragen in Richtung des Führers mit dem Wild zurücklegen. Wird der Hund im jeweiligen Prüfungsfach gestört, kann der Richter im eine neue Arbeit gewähren. Retriever mit einer sehr schlechten Wildbehandlung können die JP/R nicht bestehen.

8. Führigkeit (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” = 3 Arbeitspunkte)

Die Führigkeit zeigt sich in der Bereitschaft des Retrievers, mit seinem Führer jederzeit Verbindung zu halten und sich freiwillig in dessen Dienst zu stellen. Die Führigkeit zeigt sich bei allen Fächern und ist während der gesamten Prüfung zu beurteilen.

9. Gehorsam und Kommandos

Ein Grundgehorsam muß vorausgesetzt werden. Unterstützende Kommandos sind erlaubt, ebenso Apportkommandos und Befehle zum Hereinkommen.

10. Arbeitsfreude (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” = 3 Arbeitspunkte)

Ein typisches Merkmal der Retriever ist ihre anlagebedingte, große und unermüdliche Arbeitsfreude. Sie zeigt sich darin, dass der Hund stets mit Interesse und der Aufgabe angemessen zügig seine ihm zugewiesene Arbeit erledigt. Hunde, die dem Befehl ihres Führers widerwillig nachkommen, sind nicht arbeitsfreudig. Die Arbeitsfreude ist durch eingehende Beobachtung während der ganzen Prüfung festzustellen.

Vorzüglich: in den meisten Fächern eine sehr gute oder bessere Beurteilung, kein genügend, eine sehr gute Beurteilung der freien  Verlorensuche, das Wasser muß nach einem Befehl unverzüglich und sicher angenommen worden sein.

sehr gut: mindestens dreimal "sehr gut", in den meisten Fächern ein "gut" oder besser, kein "genügend"

gut: alle Retriever, die die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllen und in den meisten Fächern mit "gut" beurteilt wurden.

genügend: alle Retriever, die in den meistn Fächern mit "genügend" beurteilt wurden.

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Die aktuelle Prüfungsordnung (Ordnung der Jugendprüfung für Retriever JP/R) ist beim DRC anzufragen, bzw. herunterzuladen. Meine Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Stand: Januar 2005