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Jugendprüfung für Retriever JP/R________________________________________
Bei dieser Jugendprüfung für Retriever (JP/R) geht es darum, die natürlichen Anlagen des jungen Hundes festzustellen - im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund. Die JP/R dient ferner dem Erkennen des Erbwertes der Eltern, dessen Feststellung durch Prüfung möglichst vieler Nachkommen erleichtert wird. Der zu prüfende Retriever darf bei dieser Prüfung höchstens 24 Monate alt sein. Unser unentbehrliche Helfer für die Arbeit nach dem Schuss - wie schon bei der Dummyprüfung berichtet - soll hier seine Arbeitsweise beim Apportieren von Wild (Haar- und Federnutzwild) unter Beweis stellen. Die Richter haben auf die Feststellung der Anlagen und Eigenschaften zu achten, die den sicheren Verlorenbringer befähigen und auszeichnen, nämlich eine sehr gute Nase, gepaart mit Finderwillen und Wesensfestigkeit. Das zeigt sich in der Ruhe, der Konzentration und im Durchhaltewillen bei der Arbeit Der ideale Retriever ist aufmerksam und ruhig, ohne die Aufmerksamkeit seines Führers zu verlangen. Er soll gut “markieren”, d.h. sich die Fallstelle des ausgeworfenen Wildes über eine längere Zeit merken. Wird er zum Bringen losgeschickt, soll er ausdauernd nachsuchen, Initiative und einen guten Nasengebrauch zeigen. Er soll in jedem Gelände arbeiten und Wasser unverzüglich, ohne Ermunterung annehmen. Er arbeitet, um seinem Hundeführer zu gefallen (“will to please”) und ist in gutem Kontakt zu ihm, aber ohne abhängig von ihm zu sein. Wenn er Wild gefunden hat, soll er es schnell aufnehmen, fröhlich und rasch zutragen. 1. Freie Verlorensuche (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” =3 Arbeitspunkte) Für die Suche ist ein
Gelände mit gutem Bewuchs oder sonstiger lockerer
Deckung zu wählen. Das Gelände soll so beschaffen sein,
dass die Richter den Retriever bei der Arbeit gut
beobachten können und der Hund nur unter Gebrauch der
Nase zum Wild gelangen kann. Die Arbeitsflächen sollen eine Größe von ca. 50 x 50
m haben. Sie sollen für jeden Hund in Bezug auf Bewuchs
und Schwierigkeit annähernd gleich sein. Die Abstände
zwischen den einzelnen Arbeitsflächen sollen ca. 20 m
betragen. Jedem Hund ist eine frische Arbeitsfläche
zuzuweisen. 2. Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” = 3 Arbeitspunkte) Als Prüfungsgewässer ist ein See, Teich oder
langsam fließendes Gewässer mit gutem
Schilfbewuchs oder anderer Deckung zu wählen. Der Hund muss über eine freie Wasserfläche
von mindestens 10 m schwimmend
in den Schilfgürtel oder in die Deckung gelangen
können. Die Entfernung soll höchstens 30 m
betragen. Die Möglichkeit des Umlaufens des Gewässers
durch den Hund soll stark eingeschränkt sein. Der Einstieg in das Gewässer soll einfach
gewählt werden. 3.
Spurwille und Sicherheit auf der Schleppspur
(Mindestbedingung: Prädikat “genügend” = 3
Arbeitspunkte) 4. Standruhe und Merken (Mindestbedingungen: Prädikat “genügend” = 3 Arbeitspunkte) Zu wählen sind ausreichend große Felder oder
Wiesen mit mindestens 20 cm hohem Bewuchs (Gras,
Raps, Rübsen, Rüben usw.) Das ausgeworfene Nutzwild (Haarnutzwild oder
Federwild) soll vom Bewuchs leicht verdeckt
sein. Die Fächer Standruhe und Merken werden
zusammen geprüft, aber einzeln beurteilt. 5. Feststellung der Schussfestigkeit (Ausschlussgrund: Stark schussempfindliche, schuss- und handscheue Retriever können die Prüfung nicht bestehen. Bei einem Reviergang sind zur Überprüfung der Schussfestigkeit an Land in einer Entfernung von mindestens 30 m bis 50 m vom arbeitenden Retriever zwei Schrotschüsse von einem Richter oder dem Hundeführer abzugeben. Der Zeitabstand zwischen den Schüssen beträgt mindestens 20 Sekunden. Lässt sich das Verhalten des Retrievers auf den Schuss hin nicht sicher beurteilen, so darf die Probe frühestens nach 30 Minuten wiederholt werden. Schussempfindlichkeit ist das Erschrecken vor dem Knall des Schusses. Stark schussempfindliche, schuss- und handscheue Retriever können die Prüfung nicht bestehen. 6. Nasengebrauch (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” =3 Arbeitspunkte) Der Nasengebrauch ist in allen Fächern, besonders in der freien Verlorensuche und der Wasserarbeit zu beurteilen. Die feine Nase zeigt sich im raschen Finden des ausgelegten Wildes, im frühzeitigen Wahrnehmen und Anzeigen von Witterung, auf der Schleppspur in der Reaktion beim Verlieren, Kreuzen und Wiederfinden derselben. 7. Zutragen (Apportieren) (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” = 3 Arbeitspunkte) Die Apportierfreude ist bei den Retrievern besonders ausgeprägt. Das Bringen ist die erworbene Fähigkeit, das Wild korrekt aufzunehmen. Das Bringen wird nicht beurteilt. Ein Retriever muß gefundenes Wild zutragen. Er muß bei der Verlorensuche mindestens ein Stück apportieren. Er muß mindestens die halbe Strecke beim zutragen in Richtung des Führers mit dem Wild zurücklegen. Wird der Hund im jeweiligen Prüfungsfach gestört, kann der Richter im eine neue Arbeit gewähren. Retriever mit einer sehr schlechten Wildbehandlung können die JP/R nicht bestehen. 8.
Führigkeit (Mindestbedingung: Prädikat
“genügend” = 3 Arbeitspunkte) 9. Gehorsam und Kommandos Ein Grundgehorsam muß vorausgesetzt werden. Unterstützende Kommandos sind erlaubt, ebenso Apportkommandos und Befehle zum Hereinkommen. 10. Arbeitsfreude (Mindestbedingung: Prädikat “genügend” = 3 Arbeitspunkte) Ein
typisches Merkmal der Retriever ist ihre
anlagebedingte, große und unermüdliche
Arbeitsfreude. Sie zeigt sich darin, dass der
Hund stets mit Interesse und der Aufgabe
angemessen zügig seine ihm zugewiesene Arbeit
erledigt. Hunde, die dem Befehl ihres Führers
widerwillig nachkommen, sind nicht
arbeitsfreudig. Die Arbeitsfreude ist durch eingehende
Beobachtung während der ganzen Prüfung
festzustellen. sehr gut: mindestens dreimal "sehr gut", in den meisten Fächern ein "gut" oder besser, kein "genügend" gut: alle Retriever, die die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllen und in den meisten Fächern mit "gut" beurteilt wurden. genügend: alle Retriever, die in den meistn Fächern mit "genügend" beurteilt wurden. _____________________________________________ Die aktuelle Prüfungsordnung (Ordnung der Jugendprüfung für Retriever JP/R) ist beim DRC anzufragen, bzw. herunterzuladen. Meine Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Stand: Januar 2005 |